Herkunft
OECD-Regelwerk, national umgesetzt
Die GloBE-Regeln der OECD sind in der EU durch eine Richtlinie vorgegeben und in Deutschland im Mindeststeuergesetz umgesetzt. Weitere Staaten folgen mit eigenen Gesetzen dem OECD-Muster.
Pillar 2 kompakt
Die 15‑Prozent‑Logik, die Schwelle, die Reihenfolge der Erhebung, die drei Safe-Harbour-Tests und die Pflichten im Jahr – präzise gezeigt, mit einem Rechenbeispiel zum Ausprobieren.
Für die Geschäftsleitung Pillar 2 in vier Sätzen
01 · Die 15‑Prozent‑Logik
Gerechnet wird je Steuerhoheitsgebiet, nicht je Gesellschaft: Die angepassten erfassten Steuern aller Geschäftseinheiten eines Landes im Verhältnis zu ihrem Mindeststeuer-Gewinn ergeben den effektiven Steuersatz. Liegt er unter 15 Prozent, ist die Lücke der Ergänzungssteuersatz.
Vereinfachtes Rechenbeispiel zur Orientierung – keine Berechnung Ihres Falls, keine Steuerberatung.
Werte des Beispiels
| Mindeststeuer-Gewinn des Landes | 100,0 Mio. € |
|---|---|
| Angepasste erfasste Steuern | 9,0 Mio. € |
| Substanzfreibetrag | 20,0 Mio. € |
| Effektiver Steuersatz | 9,0 % |
| Ergänzungssteuersatz | 6,0 % |
| Übergewinn | 80,0 Mio. € |
| Ergänzungssteuer | 4,8 Mio. € |
Ohne JavaScript steht hier das Standardbeispiel; die Regler erscheinen, sobald JavaScript läuft.
Vereinfacht: ohne nationale Ergänzungssteuer, Verluste, Wahlrechte, zusätzliche Ergänzungssteuer und Zurechnung auf Muttergesellschaften.
Herkunft
Die GloBE-Regeln der OECD sind in der EU durch eine Richtlinie vorgegeben und in Deutschland im Mindeststeuergesetz umgesetzt. Weitere Staaten folgen mit eigenen Gesetzen dem OECD-Muster.
Substanz
Der Substanzfreibetrag aus berücksichtigungsfähigen Lohnkosten und materiellen Vermögenswerten mindert den Gewinn, auf den der Ergänzungssteuersatz angewendet wird – nicht den effektiven Steuersatz. Ausgeübte Wahlrechte sind im Mindeststeuer-Bericht anzugeben.
02 · Betroffenheit
In Deutschland erfasst das Mindeststeuergesetz grundsätzlich Unternehmensgruppen mit mindestens 750 Millionen Euro Konzernumsatz in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre. Dazu können auch rein inländische Gruppen gehören. Für bestimmte Einheiten gelten Ausnahmen.
Geprüftes Jahr
2 von 4 über der Schwelle: im Anwendungsbereich
Die Prüfung wiederholt sich in jedem Geschäftsjahr.
Betroffenheits-Check
Der Check ordnet Ihre Konstellation nach dem Regelwerk ein. Er ersetzt keine steuerliche Beurteilung.
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03 · Erhebung
Die Ergänzungssteuer eines Landes wird nicht doppelt erhoben. Drei Regeln greifen nacheinander; was eine Stufe nicht erhebt, geht an die nächste.
Nationale Ergänzungssteuer
Das Niedrigsteuerland selbst
Der Staat, in dem die Gewinne niedrig besteuert sind, erhebt die Ergänzungssteuer selbst. Eine anerkannte nationale Ergänzungssteuer wird auf die übrigen Regeln angerechnet.
Primärergänzungssteuerregelung
Staat der Muttergesellschaft
Die Muttergesellschaft versteuert die verbleibende Ergänzungssteuer ihrer niedrig besteuerten Geschäftseinheiten, anteilig nach ihrer Beteiligung.
Sekundärergänzungssteuerregelung
Weitere Staaten der Gruppe
Die Auffangregel: Bleibt danach Ergänzungssteuer offen, wird sie Geschäftseinheiten in Staaten mit dieser Regel nach einem Aufteilungsschlüssel zugerechnet.
In Deutschland heißen die Regeln nach dem Mindeststeuergesetz nationale Ergänzungssteuer, Primär- und Sekundärergänzungssteuerregelung.
04 · CbCR-Safe-Harbour
Der Übergangs-Safe-Harbour prüft vereinfacht auf Basis des qualifizierten Country-by-Country Reports. Sind die Anwendungsvoraussetzungen erfüllt, besteht eines der drei Kriterien und wird die Erleichterung in Anspruch genommen, wird die Ergänzungssteuer für das betreffende Steuerhoheitsgebiet mit null angesetzt.
Je Land und Geschäftsjahr · qualifizierter Länderbericht (CbCR)
Safe Harbour für dieses Land in einem früheren Jahr nicht in Anspruch genommen oder Voraussetzungen nicht erfüllt?
Dann ist er für das Land in den Folgejahren ausgeschlossen – außer, im Vorjahr war dort keine Geschäftseinheit belegen.
Ja: Ausgeschlossen · Vollberechnung
Test 1
Wesentlichkeitsgrenze (De-minimis)
Umsatzerlöse unter 10 Mio. € und Gewinn vor Steuern unter 1 Mio. € im Land?
Ja: Ergänzungssteuer mit null angesetztauf Antrag (Inanspruchnahme) · Angaben im Bericht bleiben
Test 2
Vereinfachter effektiver Steuersatz
Vereinfacht erfasste Steuern im Verhältnis zum Gewinn vor Steuern mindestens auf dem Übergangssteuersatz?
Ja: Ergänzungssteuer mit null angesetztauf Antrag (Inanspruchnahme) · Angaben im Bericht bleiben
Test 3
Routinegewinne
Gewinn vor Steuern nicht höher als der Substanzfreibetrag aus Lohnkosten und materiellen Vermögenswerten?
Ja: Ergänzungssteuer mit null angesetztauf Antrag (Inanspruchnahme) · Angaben im Bericht bleiben
Nein: Kein Test bestanden · Vollberechnung für das Land
Der Übergangs-Safe-Harbour ist befristet und gilt je Land nur auf Antrag (Inanspruchnahme). Dabei gelten besondere Voraussetzungen und Ausnahmen; der Übergangssteuersatz steigt stufenweise, und der Substanzfreibetrag folgt Übergangssätzen.
Daneben gibt es dauerhafte Safe Harbours, etwa für eine anerkannte nationale Ergänzungssteuer oder auf Basis vereinfachter Berechnungen. Weitere Anpassungen der Safe Harbours hat die OECD veröffentlicht; ob und wie sie gelten, bestimmt die nationale Umsetzung.
05 · Die Pflichten im Jahr
Auch wenn keine Ergänzungssteuer anfällt, können Nachweis- und Berichtspflichten bestehen. Der Ablauf wiederholt sich jedes Jahr – hier ohne Daten, in der Reihenfolge der Arbeit.
Konzernstruktur, Kennzahlen aus dem Reporting, Steuerpositionen der Länder.
Erwartete Ergänzungssteuer ermitteln und im Konzernabschluss buchen, oft genähert über Vorjahres-Länderberichte.
Drei Kriterien je Land auf CbCR-Basis; wer eines erfüllt und es in Anspruch nimmt, rechnet dort nicht voll.
Mindeststeuer-Gewinn, angepasste erfasste Steuern, Substanzfreibetrag, Ergänzungssteuer, Zurechnung.
Mindeststeuer-Bericht (GloBE Information Return) als XML nach OECD-Schema und Mindeststeuererklärung.
Abweichungen zur gebuchten Rückstellung angleichen (True-up), Struktur fortschreiben.
Nächstes Geschäftsjahr
06 · GloBE Information Return
Datenbereitschaft
Sieben Dinge sollten greifbar sein, bevor die erste Berechnung läuft – die meisten liegen in einer Konzernsteuerabteilung bereits vor.
Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis: In der Demo gehen wir die Liste gemeinsam durch.
Fragen aus der Praxis
Der Mindeststeuer-Bericht – international GloBE Information Return, kurz GIR – ist das jährliche Datenpaket zur globalen Mindeststeuer: Konzernstruktur mit allen Geschäftseinheiten, Safe-Harbour-Angaben je Land, Berechnungen, ausgeübte Wahlrechte und die Zurechnung auf die steuerpflichtigen Einheiten. Abgegeben wird er als XML nach OECD-Schema mit landesspezifischen Ergänzungen, in Deutschland elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern.
Der Übergangs-Safe-Harbour prüft je Land auf Basis des qualifizierten Country-by-Country Reports drei Kriterien: die Wesentlichkeitsgrenze mit Umsatzerlösen unter 10 Millionen Euro und Gewinn vor Steuern unter 1 Million Euro, den vereinfachten effektiven Steuersatz gegen den Übergangssteuersatz und den Routinegewinn gegen den Substanzfreibetrag. Besteht ein Land eines der Kriterien und wird die Erleichterung in Anspruch genommen, wird die Ergänzungssteuer dort mit null angesetzt.
Zum Abschlussstichtag wird die erwartete Ergänzungssteuer je Land geschätzt und gebucht. Grundlage sind die dann verfügbaren Daten; die Safe-Harbour-Tests laufen dabei oft als Näherung über die Länderberichte der Vorjahre. Länder ohne Safe Harbour gehen in die Vollberechnung aus Mindeststeuer-Gewinn, angepassten erfassten Steuern und Substanzfreibetrag. Weicht die finale Berechnung später ab, wird die Differenz im Folgejahr angepasst.
Unternehmensgruppen mit mindestens 750 Millionen Euro Konzernumsatz in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre – in Deutschland nach dem Mindeststeuergesetz, auch rein inländische Gruppen. Erfasst sind alle Geschäftseinheiten der Gruppe einschließlich Betriebsstätten; für bestimmte Einheiten gelten Ausnahmen. Auch ohne Steuerlast können Nachweis- und Berichtspflichten bestehen.
Erfüllt ein Land keines der drei Kriterien oder wird die Erleichterung nicht in Anspruch genommen, ist dort die Vollberechnung durchzuführen: Mindeststeuer-Gewinn, angepasste erfasste Steuern, Substanzfreibetrag, Ergänzungssteuer und Zurechnung auf die steuerpflichtigen Einheiten. In beiden Fällen ist der Übergangs-Safe-Harbour für dieses Steuerhoheitsgebiet in den Folgejahren ausgeschlossen – es sei denn, im Vorjahr hatte der Konzern dort keine Gesellschaft. Die Angaben im Mindeststeuer-Bericht bleiben in jedem Fall erforderlich.
Nach Rolle sortiert – für Steuerleitung, Steuerteam, IT und Einkauf sowie zur Zusammenarbeit. Kurz beantwortet auf der Fragen-Seite. Alle Fragen und Antworten
07 · Glossar
Die angepassten erfassten Steuern sind die nach den Mindeststeuerregeln angepassten Ertragsteuern der Geschäftseinheiten eines Landes; sie bilden den Zähler des effektiven Steuersatzes.
Das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) ist in Deutschland zuständig für die Entgegennahme des Mindeststeuer-Berichts (GIR), der elektronisch übermittelt wird.
Der CbCR (Country-by-Country Report) ist der länderbezogene Konzernbericht und die Datenbasis der Safe-Harbour-Tests.
Eine CE (Constituent Entity) ist eine einzelne Konzerngesellschaft oder Betriebsstätte im Sinne von Pillar 2.
Die Ergänzungssteuer (Top‑up Tax) ist die nachzuerhebende Steuer, wenn der effektive Steuersatz eines Landes unter 15 Prozent liegt; den Betrag je Steuerhoheitsgebiet nennt das Mindeststeuergesetz Steuererhöhungsbetrag.
Der Ergänzungssteuersatz ist der Abstand zwischen 15 Prozent und dem effektiven Steuersatz eines Landes, wenn dieser darunter liegt.
Die ETR (Effective Tax Rate) ist der effektive Steuersatz eines Konzerns in einem Land: angepasste erfasste Steuern im Verhältnis zum Mindeststeuer-Gewinn.
Der GIR (GloBE Information Return), im Mindeststeuergesetz „Mindeststeuer-Bericht“, ist das jährliche XML-Datenpaket an die Steuerbehörden.
Die IIR (Income Inclusion Rule), im Mindeststeuergesetz Primärergänzungssteuerregelung, rechnet die Ergänzungssteuer niedrig besteuerter Geschäftseinheiten einer übergeordneten Einheit der Gruppe zu, in der Regel der obersten Konzernmutter, anteilig nach ihrer Beteiligung.
Der Mindeststeuer-Gewinn ist der nach den Mindeststeuerregeln angepasste Jahresabschlussgewinn einer Geschäftseinheit; je Land zusammengefasst (Mindeststeuer-Gesamtgewinn) bildet er den Nenner des effektiven Steuersatzes.
Das MinStG ist das deutsche Mindeststeuergesetz, die nationale Umsetzung von Pillar 2.
Pillar 2, auch GloBE-Regeln, ist das OECD-Regelwerk zur globalen Mindeststeuer von 15 Prozent für Konzerne ab 750 Millionen Euro Umsatz.
Die QDMTT ist die qualifizierte nationale Ergänzungssteuer eines Landes, im Mindeststeuergesetz anerkannte nationale Ergänzungssteuer; sie wird auf die Ergänzungssteuer angerechnet; bei anerkannter nationaler Ergänzungssteuer kann ein eigener Safe Harbour greifen.
Die Rückstellung ist der im Konzernabschluss zu buchende Betrag für die erwartete Ergänzungssteuer.
Ein Safe Harbour ist eine Vereinfachungsregel; in der Praxis zentral ist der Übergangs-Safe-Harbour auf CbCR-Basis: Erfüllt ein Land die Voraussetzungen und eines der drei Kriterien, entfällt dort auf Antrag die Vollberechnung; die Angaben im Bericht bleiben.
Der Substanzfreibetrag, im Mindeststeuergesetz substanzbasierter Freibetrag, ist ein Freibetrag auf Basis berücksichtigungsfähiger Lohnkosten und materieller Vermögenswerte. Er mindert die Gewinnbasis für die Ergänzungssteuer, nicht die Gewinnbasis zur Ermittlung des effektiven Steuersatzes.
Der True-up ist die Anpassung im Folgejahr, wenn die finale Berechnung von der gebuchten Rückstellung abweicht.
Der Übergewinn ist der Mindeststeuer-Gesamtgewinn eines Landes nach Abzug des Substanzfreibetrags, im Mindeststeuergesetz bereinigter Mindeststeuer-Gesamtgewinn; auf ihn wird der Ergänzungssteuersatz angewendet.
Die UPE (Ultimate Parent Entity) ist die oberste Konzernmutter.
Die UTPR (Undertaxed Profits Rule), im Mindeststeuergesetz Sekundärergänzungssteuerregelung, ist die Auffangregel für Ergänzungssteuer, die weder national noch über die IIR erhoben wird.
Kein Begriff gefunden.
Quellen
Wir entwickeln Software. Steuerliche Beratung leistet auf Wunsch das Expertenteam der LOHR+COMPANY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Pillar 2 bei LOHR+COMPANY (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Pillarworks bildet genau diesen Jahreszyklus ab: von der Erfassung über Safe Harbour und Berechnung bis zur fertigen GIR‑XML-Datei im Profil der Behörde, vor dem Export geprüft. Die Übermittlung übernimmt Ihr Konzern.
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