Pillar 2 kompakt

Die globale Mindeststeuer, in Grafiken erklärt.

Die 15‑Prozent‑Logik, die Schwelle, die Reihenfolge der Erhebung, die drei Safe-Harbour-Tests und die Pflichten im Jahr – präzise gezeigt, mit einem Rechenbeispiel zum Ausprobieren.

Zum Rechenbeispiel Fragen zu Pillarworks

Für die Geschäftsleitung Pillar 2 in vier Sätzen

Pflicht
Konzerne ab 750 Millionen Euro Umsatz in zwei von vier Vorjahren: Liegt der effektive Steuersatz in einem Land unter 15 Prozent, wird dort grundsätzlich eine Ergänzungssteuer erhoben.
Jedes Jahr
Die Steuerfunktion liefert die Rückstellung für den Konzernabschluss, den Mindeststeuer-Bericht (GIR) als XML und die Mindeststeuererklärung – Nachweis- und Berichtspflichten können auch ohne Steuerlast bestehen.
Risiko
Fehlende Pflichtangaben, unstimmige Beteiligungsketten oder Widersprüche zwischen Safe-Harbour-Angabe und Berechnung: Behörden können fehlerhafte Pakete ablehnen.
Hebel
Der CbCR-Safe-Harbour: Besteht ein Land einen von drei Tests und wird die Erleichterung in Anspruch genommen, entfällt dort die Vollberechnung – nur eine Übergangsregelung.

01 · Die 15‑Prozent‑Logik

Fünfzehn Prozent je Land. Was fehlt, wird nacherhoben.

Gerechnet wird je Steuerhoheitsgebiet, nicht je Gesellschaft: Die angepassten erfassten Steuern aller Geschäftseinheiten eines Landes im Verhältnis zu ihrem Mindeststeuer-Gewinn ergeben den effektiven Steuersatz. Liegt er unter 15 Prozent, ist die Lücke der Ergänzungssteuersatz.

Vereinfachtes Rechenbeispiel zur Orientierung – keine Berechnung Ihres Falls, keine Steuerberatung.

Werte des Beispiels

100,0 Mio. €
9,0 Mio. €
20,0 Mio. €
Standardbeispiel · Werte fiktiv · in Mio. €
Mindeststeuer-Gewinn des Landes100,0 Mio. €
Angepasste erfasste Steuern9,0 Mio. €
Substanzfreibetrag20,0 Mio. €
Effektiver Steuersatz9,0 %
Ergänzungssteuersatz6,0 %
Übergewinn80,0 Mio. €
Ergänzungssteuer4,8 Mio. €

Ohne JavaScript steht hier das Standardbeispiel; die Regler erscheinen, sobald JavaScript läuft.

Vereinfacht: ohne nationale Ergänzungssteuer, Verluste, Wahlrechte, zusätzliche Ergänzungssteuer und Zurechnung auf Muttergesellschaften.

Einzelheiten

Herkunft

OECD-Regelwerk, national umgesetzt

Die GloBE-Regeln der OECD sind in der EU durch eine Richtlinie vorgegeben und in Deutschland im Mindeststeuergesetz umgesetzt. Weitere Staaten folgen mit eigenen Gesetzen dem OECD-Muster.

Substanz

Der Freibetrag wirkt nur auf die Bemessung

Der Substanzfreibetrag aus berücksichtigungsfähigen Lohnkosten und materiellen Vermögenswerten mindert den Gewinn, auf den der Ergänzungssteuersatz angewendet wird – nicht den effektiven Steuersatz. Ausgeübte Wahlrechte sind im Mindeststeuer-Bericht anzugeben.

02 · Betroffenheit

Ab 750 Millionen Euro Umsatz. In zwei von vier Vorjahren.

In Deutschland erfasst das Mindeststeuergesetz grundsätzlich Unternehmensgruppen mit mindestens 750 Millionen Euro Konzernumsatz in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre. Dazu können auch rein inländische Gruppen gehören. Für bestimmte Einheiten gelten Ausnahmen.

Geprüftes Jahr

2 von 4 über der Schwelle: im Anwendungsbereich

Die Prüfung wiederholt sich in jedem Geschäftsjahr.

Beispiel · Werte fiktiv · Konzernumsatz in Mio. €
Einzelheiten
Oberste Muttergesellschaft
Bei ihr setzt die Primärergänzungssteuerregelung an; in Deutschland schuldet die Mindeststeuer der Gruppenträger. Den Mindeststeuer-Bericht kann eine Einheit zentral für die Gruppe abgeben, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Geschäftseinheiten
Jede Konzerngesellschaft liefert Gewinn, erfasste Steuern, Lohnkosten und Sachanlagen. Betriebsstätten zählen als eigene Einheiten.
Sonderfälle
Personengesellschaften, transparente Einheiten, Teileigentum und Joint Ventures folgen Sonderregeln.
Gruppenträger in Deutschland
Die Gruppenträgerstellung wird dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Mindeststeuer-Bericht (GloBE Information Return, GIR) und Mindeststeuererklärung sind davon getrennte Verfahren.

Betroffenheits-Check

Drei Fragen, eine Einordnung. Direkt hier, ohne Datenübermittlung.

Der Check ordnet Ihre Konstellation nach dem Regelwerk ein. Er ersetzt keine steuerliche Beurteilung.

Läuft nur in Ihrem Browser · nichts wird gespeichert oder übermittelt

01Konzernumsatz von 750 Millionen Euro oder mehr in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre?
02Geschäftseinheiten in mehreren Ländern?
03Länderberichte (Country-by-Country Reports) vorhanden?

Für den Check ist JavaScript nötig – die Einordnung steht links im Text und in der Grafik.

03 · Erhebung

Wer die Ergänzungssteuer erhebt. In einer festen Reihenfolge.

Die Ergänzungssteuer eines Landes wird nicht doppelt erhoben. Drei Regeln greifen nacheinander; was eine Stufe nicht erhebt, geht an die nächste.

Schema in drei Stufen: Zuerst erhebt das Niedrigsteuerland selbst eine nationale Ergänzungssteuer (QDMTT). Was offen bleibt, versteuert die Muttergesellschaft nach der Primärergänzungssteuerregelung (IIR). Was danach noch offen ist, wird nach der Sekundärergänzungssteuerregelung (UTPR) auf Geschäftseinheiten in weiteren Staaten verteilt.
  1. 01 QDMTT

    Nationale Ergänzungssteuer

    Das Niedrigsteuerland selbst

    Der Staat, in dem die Gewinne niedrig besteuert sind, erhebt die Ergänzungssteuer selbst. Eine anerkannte nationale Ergänzungssteuer wird auf die übrigen Regeln angerechnet.

  2. 02 IIR

    Primärergänzungssteuerregelung

    Staat der Muttergesellschaft

    Die Muttergesellschaft versteuert die verbleibende Ergänzungssteuer ihrer niedrig besteuerten Geschäftseinheiten, anteilig nach ihrer Beteiligung.

  3. 03 UTPR

    Sekundärergänzungssteuerregelung

    Weitere Staaten der Gruppe

    Die Auffangregel: Bleibt danach Ergänzungssteuer offen, wird sie Geschäftseinheiten in Staaten mit dieser Regel nach einem Aufteilungsschlüssel zugerechnet.

Schema ohne Werte · allgemeine Regelwerk-Logik

In Deutschland heißen die Regeln nach dem Mindeststeuergesetz nationale Ergänzungssteuer, Primär- und Sekundärergänzungssteuerregelung.

04 · CbCR-Safe-Harbour

Drei Tests, ein bestandener genügt. Nur eine Übergangsregelung.

Der Übergangs-Safe-Harbour prüft vereinfacht auf Basis des qualifizierten Country-by-Country Reports. Sind die Anwendungsvoraussetzungen erfüllt, besteht eines der drei Kriterien und wird die Erleichterung in Anspruch genommen, wird die Ergänzungssteuer für das betreffende Steuerhoheitsgebiet mit null angesetzt.

Je Land und Geschäftsjahr: Wurde der Safe Harbour für das Land in einem früheren Jahr nicht in Anspruch genommen oder waren die Voraussetzungen nicht erfüllt, ist er ausgeschlossen und das Land wird voll gerechnet. Sonst genügt einer von drei Tests – Wesentlichkeitsgrenze, vereinfachter effektiver Steuersatz oder Routinegewinne –, damit die Ergänzungssteuer auf Antrag mit null angesetzt wird. Besteht das Land keinen Test, folgt die Vollberechnung.

Je Land und Geschäftsjahr · qualifizierter Länderbericht (CbCR)

  1. Safe Harbour für dieses Land in einem früheren Jahr nicht in Anspruch genommen oder Voraussetzungen nicht erfüllt?

    Dann ist er für das Land in den Folgejahren ausgeschlossen – außer, im Vorjahr war dort keine Geschäftseinheit belegen.

    Ja: Ausgeschlossen · Vollberechnung

  2. Test 1

    Wesentlichkeitsgrenze (De-minimis)

    Umsatzerlöse unter 10 Mio. € und Gewinn vor Steuern unter 1 Mio. € im Land?

    Ja: Ergänzungssteuer mit null angesetztauf Antrag (Inanspruchnahme) · Angaben im Bericht bleiben

  3. Test 2

    Vereinfachter effektiver Steuersatz

    Vereinfacht erfasste Steuern im Verhältnis zum Gewinn vor Steuern mindestens auf dem Übergangssteuersatz?

    Ja: Ergänzungssteuer mit null angesetztauf Antrag (Inanspruchnahme) · Angaben im Bericht bleiben

  4. Test 3

    Routinegewinne

    Gewinn vor Steuern nicht höher als der Substanzfreibetrag aus Lohnkosten und materiellen Vermögenswerten?

    Ja: Ergänzungssteuer mit null angesetztauf Antrag (Inanspruchnahme) · Angaben im Bericht bleiben

Nein: Kein Test bestanden · Vollberechnung für das Land

Schema · ein bestandener Test genügt, die Reihenfolge der Darstellung ist frei · nur eine Übergangsregelung
Einzelheiten

Der Übergangs-Safe-Harbour ist befristet und gilt je Land nur auf Antrag (Inanspruchnahme). Dabei gelten besondere Voraussetzungen und Ausnahmen; der Übergangssteuersatz steigt stufenweise, und der Substanzfreibetrag folgt Übergangssätzen.

Daneben gibt es dauerhafte Safe Harbours, etwa für eine anerkannte nationale Ergänzungssteuer oder auf Basis vereinfachter Berechnungen. Weitere Anpassungen der Safe Harbours hat die OECD veröffentlicht; ob und wie sie gelten, bestimmt die nationale Umsetzung.

05 · Die Pflichten im Jahr

Rückstellung, Berechnung, Bericht. In jedem Geschäftsjahr von vorn.

Auch wenn keine Ergänzungssteuer anfällt, können Nachweis- und Berichtspflichten bestehen. Der Ablauf wiederholt sich jedes Jahr – hier ohne Daten, in der Reihenfolge der Arbeit.

Ablauf der Pflichten in einem Geschäftsjahr Sechs Stationen ohne Daten: Struktur und Daten im Geschäftsjahr, Rückstellung zum Abschlussstichtag, Safe-Harbour-Tests auf dem Länderbericht, Vollberechnung für die übrigen Länder, Mindeststeuer-Bericht und Mindeststeuererklärung, Angleichung im Folgejahr. Danach beginnt der Ablauf von vorn.
  1. 01 Im Geschäftsjahr

    Struktur und Daten

    Konzernstruktur, Kennzahlen aus dem Reporting, Steuerpositionen der Länder.

  2. 02 Zum Abschlussstichtag

    Rückstellung

    Erwartete Ergänzungssteuer ermitteln und im Konzernabschluss buchen, oft genähert über Vorjahres-Länderberichte.

  3. 03 Mit dem Länderbericht

    Safe-Harbour-Tests

    Drei Kriterien je Land auf CbCR-Basis; wer eines erfüllt und es in Anspruch nimmt, rechnet dort nicht voll.

  4. 04 Auf den Abschlussdaten

    Vollberechnung

    Mindeststeuer-Gewinn, angepasste erfasste Steuern, Substanzfreibetrag, Ergänzungssteuer, Zurechnung.

  5. 05 Zur Abgabe

    Bericht und Erklärung

    Mindeststeuer-Bericht (GloBE Information Return) als XML nach OECD-Schema und Mindeststeuererklärung.

  6. 06 Im Folgejahr

    Angleichung

    Abweichungen zur gebuchten Rückstellung angleichen (True-up), Struktur fortschreiben.

Nächstes Geschäftsjahr

06 · GloBE Information Return

Der GIR ist der Moment, in dem sich zeigt, ob die Daten stimmen.

Einzelheiten
Wie er abgegeben wird
Als XML nach OECD-Schema mit landesspezifischen Ergänzungen – in Deutschland elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern.
Woran er scheitert
Fehlende Pflichtangaben, unstimmige Beteiligungsketten, Widersprüche zwischen Safe-Harbour-Angabe und Berechnung. Behörden können fehlerhafte Pakete ablehnen.
Korrekturen und Folgejahre
Ein einmal abgegebener Bericht lässt sich nach den Vorgaben der Behörde berichtigen. Für das Folgejahr werden Struktur und Stammdaten übernommen und bei Änderungen angepasst; neu erfasst werden die Jahresdaten.

Datenbereitschaft

Was Sie zum Start brauchen. Und was Sie meist schon haben.

Sieben Dinge sollten greifbar sein, bevor die erste Berechnung läuft – die meisten liegen in einer Konzernsteuerabteilung bereits vor.

Einzelheiten
  1. 01
    Konzernstruktur und Beteiligungen
  2. 02
    Country-by-Country Reports
  3. 03
    Kennzahlen je Geschäftseinheit
  4. 04
    Steuerpositionen aus den Ländern
  5. 05
    Wahlrechte und Entscheidungen
  6. 06
    Ein vorhandener GIR, falls es einen gibt
  7. 07
    Zuständigkeiten

Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis: In der Demo gehen wir die Liste gemeinsam durch.

Fragen aus der Praxis

Fünf Fragen, kurz beantwortet.

Was ist ein Mindeststeuer-Bericht (GIR) und wie wird er abgegeben?

Der Mindeststeuer-Bericht – international GloBE Information Return, kurz GIR – ist das jährliche Datenpaket zur globalen Mindeststeuer: Konzernstruktur mit allen Geschäftseinheiten, Safe-Harbour-Angaben je Land, Berechnungen, ausgeübte Wahlrechte und die Zurechnung auf die steuerpflichtigen Einheiten. Abgegeben wird er als XML nach OECD-Schema mit landesspezifischen Ergänzungen, in Deutschland elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern.

Wie funktionieren die drei CbCR-Safe-Harbour-Tests?

Der Übergangs-Safe-Harbour prüft je Land auf Basis des qualifizierten Country-by-Country Reports drei Kriterien: die Wesentlichkeitsgrenze mit Umsatzerlösen unter 10 Millionen Euro und Gewinn vor Steuern unter 1 Million Euro, den vereinfachten effektiven Steuersatz gegen den Übergangssteuersatz und den Routinegewinn gegen den Substanzfreibetrag. Besteht ein Land eines der Kriterien und wird die Erleichterung in Anspruch genommen, wird die Ergänzungssteuer dort mit null angesetzt.

Wie wird die Pillar‑2‑Rückstellung im Konzernabschluss ermittelt?

Zum Abschlussstichtag wird die erwartete Ergänzungssteuer je Land geschätzt und gebucht. Grundlage sind die dann verfügbaren Daten; die Safe-Harbour-Tests laufen dabei oft als Näherung über die Länderberichte der Vorjahre. Länder ohne Safe Harbour gehen in die Vollberechnung aus Mindeststeuer-Gewinn, angepassten erfassten Steuern und Substanzfreibetrag. Weicht die finale Berechnung später ab, wird die Differenz im Folgejahr angepasst.

Wer ist von der globalen Mindeststeuer betroffen?

Unternehmensgruppen mit mindestens 750 Millionen Euro Konzernumsatz in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre – in Deutschland nach dem Mindeststeuergesetz, auch rein inländische Gruppen. Erfasst sind alle Geschäftseinheiten der Gruppe einschließlich Betriebsstätten; für bestimmte Einheiten gelten Ausnahmen. Auch ohne Steuerlast können Nachweis- und Berichtspflichten bestehen.

Was passiert, wenn ein Land aus dem Safe Harbour fällt?

Erfüllt ein Land keines der drei Kriterien oder wird die Erleichterung nicht in Anspruch genommen, ist dort die Vollberechnung durchzuführen: Mindeststeuer-Gewinn, angepasste erfasste Steuern, Substanzfreibetrag, Ergänzungssteuer und Zurechnung auf die steuerpflichtigen Einheiten. In beiden Fällen ist der Übergangs-Safe-Harbour für dieses Steuerhoheitsgebiet in den Folgejahren ausgeschlossen – es sei denn, im Vorjahr hatte der Konzern dort keine Gesellschaft. Die Angaben im Mindeststeuer-Bericht bleiben in jedem Fall erforderlich.

Nach Rolle sortiert – für Steuerleitung, Steuerteam, IT und Einkauf sowie zur Zusammenarbeit. Kurz beantwortet auf der Fragen-Seite. Alle Fragen und Antworten

07 · Glossar

Das Register. Begriffe von A bis Z.

Angepasste erfasste SteuernBerechnung

Die angepassten erfassten Steuern sind die nach den Mindeststeuerregeln angepassten Ertragsteuern der Geschäftseinheiten eines Landes; sie bilden den Zähler des effektiven Steuersatzes.

BZStBericht

Das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) ist in Deutschland zuständig für die Entgegennahme des Mindeststeuer-Berichts (GIR), der elektronisch übermittelt wird.

CbCRBericht

Der CbCR (Country-by-Country Report) ist der länderbezogene Konzernbericht und die Datenbasis der Safe-Harbour-Tests.

CERegelwerk

Eine CE (Constituent Entity) ist eine einzelne Konzerngesellschaft oder Betriebsstätte im Sinne von Pillar 2.

Ergänzungssteuer (Top‑up Tax)Berechnung

Die Ergänzungssteuer (Top‑up Tax) ist die nachzuerhebende Steuer, wenn der effektive Steuersatz eines Landes unter 15 Prozent liegt; den Betrag je Steuerhoheitsgebiet nennt das Mindeststeuergesetz Steuererhöhungsbetrag.

ErgänzungssteuersatzBerechnung

Der Ergänzungssteuersatz ist der Abstand zwischen 15 Prozent und dem effektiven Steuersatz eines Landes, wenn dieser darunter liegt.

ETRBerechnung

Die ETR (Effective Tax Rate) ist der effektive Steuersatz eines Konzerns in einem Land: angepasste erfasste Steuern im Verhältnis zum Mindeststeuer-Gewinn.

GIRBericht

Der GIR (GloBE Information Return), im Mindeststeuergesetz „Mindeststeuer-Bericht“, ist das jährliche XML-Datenpaket an die Steuerbehörden.

IIRRegelwerk

Die IIR (Income Inclusion Rule), im Mindeststeuergesetz Primärergänzungssteuerregelung, rechnet die Ergänzungssteuer niedrig besteuerter Geschäftseinheiten einer übergeordneten Einheit der Gruppe zu, in der Regel der obersten Konzernmutter, anteilig nach ihrer Beteiligung.

Mindeststeuer-GewinnBerechnung

Der Mindeststeuer-Gewinn ist der nach den Mindeststeuerregeln angepasste Jahresabschlussgewinn einer Geschäftseinheit; je Land zusammengefasst (Mindeststeuer-Gesamtgewinn) bildet er den Nenner des effektiven Steuersatzes.

MinStGRegelwerk

Das MinStG ist das deutsche Mindeststeuergesetz, die nationale Umsetzung von Pillar 2.

Pillar 2 / GloBERegelwerk

Pillar 2, auch GloBE-Regeln, ist das OECD-Regelwerk zur globalen Mindeststeuer von 15 Prozent für Konzerne ab 750 Millionen Euro Umsatz.

QDMTTRegelwerk

Die QDMTT ist die qualifizierte nationale Ergänzungssteuer eines Landes, im Mindeststeuergesetz anerkannte nationale Ergänzungssteuer; sie wird auf die Ergänzungssteuer angerechnet; bei anerkannter nationaler Ergänzungssteuer kann ein eigener Safe Harbour greifen.

RückstellungBericht

Die Rückstellung ist der im Konzernabschluss zu buchende Betrag für die erwartete Ergänzungssteuer.

Safe HarbourRegelwerk

Ein Safe Harbour ist eine Vereinfachungsregel; in der Praxis zentral ist der Übergangs-Safe-Harbour auf CbCR-Basis: Erfüllt ein Land die Voraussetzungen und eines der drei Kriterien, entfällt dort auf Antrag die Vollberechnung; die Angaben im Bericht bleiben.

SubstanzfreibetragBerechnung

Der Substanzfreibetrag, im Mindeststeuergesetz substanzbasierter Freibetrag, ist ein Freibetrag auf Basis berücksichtigungsfähiger Lohnkosten und materieller Vermögenswerte. Er mindert die Gewinnbasis für die Ergänzungssteuer, nicht die Gewinnbasis zur Ermittlung des effektiven Steuersatzes.

True-upBericht

Der True-up ist die Anpassung im Folgejahr, wenn die finale Berechnung von der gebuchten Rückstellung abweicht.

ÜbergewinnBerechnung

Der Übergewinn ist der Mindeststeuer-Gesamtgewinn eines Landes nach Abzug des Substanzfreibetrags, im Mindeststeuergesetz bereinigter Mindeststeuer-Gesamtgewinn; auf ihn wird der Ergänzungssteuersatz angewendet.

UPERegelwerk

Die UPE (Ultimate Parent Entity) ist die oberste Konzernmutter.

UTPRRegelwerk

Die UTPR (Undertaxed Profits Rule), im Mindeststeuergesetz Sekundärergänzungssteuerregelung, ist die Auffangregel für Ergänzungssteuer, die weder national noch über die IIR erhoben wird.

Quellen

Diese Seite erklärt, sie berät nicht.

Erstellt aus der Pillar‑2‑Praxis der Gründer von L+C Technology. Sie haben Pillar 2 bei der LOHR+COMPANY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mehrfach über den gesamten Prozess umgesetzt – von der Betroffenheitsanalyse bis zur Abgabe des GloBE Information Return beim Bundeszentralamt für Steuern.

Wir entwickeln Software. Steuerliche Beratung leistet auf Wunsch das Expertenteam der LOHR+COMPANY GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Pillar 2 bei LOHR+COMPANY (externer Link, öffnet in neuem Tab)

Vom Wissen zur Routine.

Pillarworks bildet genau diesen Jahreszyklus ab: von der Erfassung über Safe Harbour und Berechnung bis zur fertigen GIR‑XML-Datei im Profil der Behörde, vor dem Export geprüft. Die Übermittlung übernimmt Ihr Konzern.

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